Hilfsdienstpflichtgesetz

Hilfsdienstpflichtgesetz
Hilfsdienstpflichtgesetz,
 
Bezeichnung für das Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst, das im Rahmen des Hindenburgprogramms auf Betreiben der Obersten Heeresleitung am 2. 12. 1916 im Deutschen Reichstag angenommen wurde. Es diente der totalen Erfassung und Mobilisierung aller Arbeitskräfte im Ersten Weltkrieg und verpflichtete Männer vom 17. bis zum 60. Lebensjahr, soweit sie nicht eingezogen waren, zum Dienst in der Rüstungsindustrie oder in kriegswichtigen Einrichtungen.

Universal-Lexikon. 2012.

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